Was Sie mitbringen müssen
Die meisten Rückfragen bei uns drehen sich um das Rezept. Deshalb steht hier alles, was Sie wissen müssen, bevor Sie das erste Mal kommen.

Das gehört in die Tasche
Die Verordnung
Das Formular vom Arzt, im Original. Eine Kopie oder ein Foto reicht nicht, wir müssen das Original bei der Kasse einreichen.
Wichtig: Sie müssen innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum mit der Behandlung beginnen. Sonst verfällt die Verordnung und der Arzt muss eine neue ausstellen.
Die Versichertenkarte
Beim ersten Termin brauchen wir sie einmal zum Einlesen. Danach nicht mehr, außer das Quartal wechselt oder Sie wechseln die Kasse.
Der gesetzliche Eigenanteil
Gesetzlich Versicherte ab 18 tragen einen Eigenanteil von 10 Euro je Verordnung plus 10 Prozent der Behandlungskosten. Bei sechs Einheiten Krankengymnastik liegt das erfahrungsgemäß zwischen 25 und 35 Euro.
Den genauen Betrag nennen wir Ihnen beim ersten Termin. Sie können ihn auch am Ende der ganzen Serie begleichen.
Wann der Eigenanteil entfällt
Die Termine, die auf dem Rezept stehen
Das sind Vorgaben der Kassen, keine Erfindung von uns. Wenn eine Frist reißt, kann die Kasse die Behandlung ablehnen. Das will niemand, deshalb achten wir gemeinsam darauf.
Privat versichert, Selbstzahler, Zusatztarif
Privat versichert
Sie erhalten von uns eine Rechnung nach der Gebührenordnung und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, wie viele Einheiten übernommen werden. Das ist von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich.
Ohne Rezept
Sie können jederzeit ohne Verordnung zu uns kommen. Dann entfallen alle Fristen und wir sind freier in der Behandlung. Was die einzelnen Behandlungen dann kosten, steht in der Preisliste auf der Seite Leistungen. Massage ist ohnehin immer eine Leistung ohne Verordnung.
Zusatztarif
Viele Zusatztarife erstatten Heilmittel ganz oder teilweise, auch ohne Verordnung. Heben Sie den Beleg auf und fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach. Wir stellen Ihnen alle Unterlagen aus, die Sie dafür brauchen.
Berufsgenossenschaft
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall läuft alles über die Berufsgenossenschaft. Sie brauchen dafür eine Verordnung vom Durchgangsarzt. Ein Eigenanteil fällt nicht an.
Rund um das Rezept
Mein Rezept ist älter als 28 Tage. Was jetzt?
Dann brauchen Sie eine neue Verordnung. Rufen Sie in der Arztpraxis an und erklären Sie es. Das ist ein Standardvorgang und meist am selben Tag erledigt.
Kann ich die Behandlung auf mehrere Wochen strecken?
Nur bis zu vierzehn Tage Pause zwischen zwei Terminen. Wenn Sie länger brauchen, sprechen Sie vorher mit uns, dann klären wir es mit dem Arzt.
Der Arzt hat etwas anderes verordnet, als ich erwartet habe.
Wir dürfen nur behandeln, was auf der Verordnung steht. Wenn wir beim ersten Termin den Eindruck haben, dass etwas anderes besser passt, melden wir uns beim Arzt. Ändern können wir es nicht selbst.
Bekomme ich einen Hausbesuch verordnet?
Ja, wenn der Arzt das ausdrücklich auf die Verordnung schreibt. Ohne diesen Vermerk dürfen wir keinen Hausbesuch anbieten.
Was ist, wenn ich einen Termin vergesse?
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, müssen wir mit 25 Euro berechnen. Das ist keine Strafe, sondern die Zeit, die für jemand anderen frei gewesen wäre. Sagen Sie früh genug ab, dann entsteht Ihnen kein Aufwand.
Übernimmt die Kasse eine Verlängerung?
In der Regel ja, wenn der Arzt sie für notwendig hält. Wir schreiben ihm dazu einen kurzen Bericht. Das übernehmen wir für Sie.
Rezept in der Hand? Dann melden Sie sich.
Wir sagen Ihnen am Telefon in zwei Minuten, wann wir Sie unterbringen können und was Sie mitbringen müssen.