Ihre Seite, gemessen statt geraten.
Wir prüfen Ihre Internetseite nach WCAG 2.1, Stufe AA, der internationalen Richtlinie für barrierefreie Websites. Sie erhalten ein Protokoll mit Messwerten und konkreten Vorschlägen, was technisch zu ändern wäre.

Erst messen, dann entscheiden.
Ihre Seite wird in einem echten Browser geöffnet und mit einer frei verfügbaren Prüfbibliothek gemessen. Dazu kommen eigene Messungen, die wir von Hand nachrechnen, weil kein Werkzeug alles findet.
Das Ergebnis ist ein Protokoll. Es nennt jeden Prüfpunkt mit Messwert und beschreibt, was technisch zu tun wäre. In verständlicher Sprache, mit Zahlen.
- Farbkontrast. Jeder Text wird gegen seinen Hintergrund gemessen. Der Richtwert ist 4,5 zu 1, bei großer Schrift 3 zu 1.
- Alt-Texte. Jedes Bild wird daraufhin geprüft, ob eine Beschreibung für Screenreader hinterlegt ist.
- Tastaturbedienung. Lässt sich alles ohne Maus erreichen, und sieht man dabei, wo man gerade steht.
- Formulare. Hat jedes Eingabefeld eine Beschriftung, die ein Screenreader vorlesen kann.
- Überschriften. Gibt es genau eine Hauptüberschrift, und folgen die Ebenen darunter sauber aufeinander.
- Technische Auszeichnung. Alles, was die automatische Prüfung nach WCAG 2.1 AA zusätzlich findet.
So sieht das Protokoll aus.
Als Beispiel dient eine eigene Musterseite, vermessen vor ihrer Überarbeitung. Sechs Seiten, acht Befunde zu Kontrast und Auszeichnung, jeweils mit Messwert und Vorschlag.
Der Betrieb heißt Mustermann, alle Angaben sind erfunden. Die Zahlen sind echt.
Das Protokoll sagt, was gemessen wurde und was technisch zu tun wäre. Es sagt nicht, ob Ihr Betrieb gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet ist. Diese Einschätzung treffen Sie selbst oder Ihre Anwältin beziehungsweise Ihr Anwalt.
Ein Festpreis, eine Zahl.
Messung und Protokoll
Gemessen wird eine bestehende Internetseite mit bis zu 6 Unterseiten nach den sechs Punkten oben, das Protokoll bekommen Sie als PDF. Was danach geändert werden soll, entscheiden Sie. Die Umsetzung rechnen wir gesondert ab, je nach Aufwand zwischen 890 € und 2.900 €.
Was dieses Angebot nicht ist.
- Keine Rechtsauskunft. Wir sagen Ihnen, was gemessen wurde und was die Richtlinie dazu vorsieht. Ob Ihr Betrieb unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt und ob eine Ausnahme für Sie gilt, können und dürfen wir nicht beurteilen. Dafür ist ein Anwalt zuständig.
- Keine Garantie gegen Abmahnungen. Eine Messung kann helfen, Schwachstellen zu finden. Ausschließen kann sie nichts, und das kann seriös auch niemand zusagen.
- Keine Vollprüfung. Automatische Messungen finden nur einen Teil möglicher Hürden. Videos, PDF-Dateien und die Handyansicht gehören nicht dazu.
- Keine Umsetzung ohne eigenen Auftrag. Das Audit zeigt die Befunde. Die Änderungen sind ein zweiter Schritt mit eigenem Preis.
- Kein Test mit Screenreader-Nutzern. Die Messung ist technisch und regelbasiert. Ein Test mit Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, ist eine andere und deutlich teurere Leistung.
Schicken Sie uns Ihre Adresse.
Ein Link genügt. Sie erhalten das Protokoll innerhalb von fünf Werktagen und entscheiden danach, wie es weitergeht.